Aufnahme und Beiträge

Hier findet ihr unseren Aufnahmeantrag und die Beitragsordnung

Aufnahme

Aufnahmeantrag
Merkblatt zum Datenschutz
Datenblatt für Nicht-Mitglieder
SEPA-Lastschriftmandat
Preisliste Yoga der Breitensportabteilung

Beitragsordnung des SV Orsoy von 1919 e.V.

  1. Jedes Mitglied des Vereins hat die in dieser Ordnung festgelegten Beiträge zu zahlen.
  2. Die Beiträge betragen:
monatlichhalbjährlichjährlich
Erwachsene
Für aktive Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr
11 €66 €132 €
Kinder und Jugendliche
Für jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr
6 €36 €72 €
Familienbeiträge
Familienbeitrag ab 1 Erwachsenem und 2 Kinder
oder ab 2 Erwachsenen und 1 Kind
22 €132 €264 €


Ermäßigungen: Auszubildenden, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistenden kann auf Antrag eine Beitragsermäßigung erteilt werden.

  1. Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.
  2. Die Beiträge sind eine Bringschuld. Sie werden halbjährlich im Voraus eingezogen. In Ausnahmefällen kann der Kassierer bzw. die Kassiererin auf Antrag eine andere Art der Beitragszahlung genehmigen.
  3. Die Beitragsrückstände werden sofort vom Kassierer bzw. von der Kassiererin angemahnt. Erfolgt trotz Aufforderung keine Zahlung durch das Mitglied, ist der Vorstand zu informieren. Dieser kann dann einen Ausschluss gemäß § 3 der Vereinssatzung aussprechen.
  4. Diese Beitragssatzung ist eine verbindliche Ergänzung der Satzung des SV Orsoy von 1919 e.V. gemäß § 15 der Vereinssatzung, sie hat in der vorliegenden Fassung, die von der Mitgliederversammlung gemäß § 6 beschlossen wurde, bis auf Weiteres Gültigkeit.
  5. Gemäß § 6 der Vereinssatzung sind die Abteilungen berechtigt, Sonderbeiträge zu erheben, sofern die Abteilungsordnung dies zulässt:

* Für den Bereich Tennis werden neben den o.g. Beiträgen entsprechend der Abteilungsordnung weitere Abgaben erhoben. Die Einzelheiten hierzu sind der Abteilungsordnung zu entnehmen.

** Die Abteilung Breitensport/Turnen und Leichtathletik erhebt für die jeweiligen Kursangebote Zuzahlungen für
die Vereinsmitglieder bzw. erhebt Beiträge für Kurzmitgliedschaften.