Aufnahme
→ Aufnahmeantrag
→ Merkblatt zum Datenschutz
→ Datenblatt für Nicht-Mitglieder
→ SEPA-Lastschriftmandat
→ Preisliste Yoga der Breitensportabteilung
Beitragsordnung des SV Orsoy von 1919 e.V.
- Jedes Mitglied des Vereins hat die in dieser Ordnung festgelegten Beiträge zu zahlen.
- Die Beiträge betragen:
monatlich | halbjährlich | jährlich | |
Erwachsene Für aktive Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr | 11 € | 66 € | 132 € |
Kinder und Jugendliche Für jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr | 6 € | 36 € | 72 € |
Familienbeiträge Familienbeitrag ab 1 Erwachsenem und 2 Kinder oder ab 2 Erwachsenen und 1 Kind | 22 € | 132 € | 264 € |
Ermäßigungen: Auszubildenden, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistenden kann auf Antrag eine Beitragsermäßigung erteilt werden.
- Ehrenmitglieder zahlen keine Beiträge.
- Die Beiträge sind eine Bringschuld. Sie werden halbjährlich im Voraus eingezogen. In Ausnahmefällen kann der Kassierer bzw. die Kassiererin auf Antrag eine andere Art der Beitragszahlung genehmigen.
- Die Beitragsrückstände werden sofort vom Kassierer bzw. von der Kassiererin angemahnt. Erfolgt trotz Aufforderung keine Zahlung durch das Mitglied, ist der Vorstand zu informieren. Dieser kann dann einen Ausschluss gemäß § 3 der Vereinssatzung aussprechen.
- Diese Beitragssatzung ist eine verbindliche Ergänzung der Satzung des SV Orsoy von 1919 e.V. gemäß § 15 der Vereinssatzung, sie hat in der vorliegenden Fassung, die von der Mitgliederversammlung gemäß § 6 beschlossen wurde, bis auf Weiteres Gültigkeit.
- Gemäß § 6 der Vereinssatzung sind die Abteilungen berechtigt, Sonderbeiträge zu erheben, sofern die Abteilungsordnung dies zulässt:
* Für den Bereich Tennis werden neben den o.g. Beiträgen entsprechend der Abteilungsordnung weitere Abgaben erhoben. Die Einzelheiten hierzu sind der Abteilungsordnung zu entnehmen.
** Die Abteilung Breitensport/Turnen und Leichtathletik erhebt für die jeweiligen Kursangebote Zuzahlungen für
die Vereinsmitglieder bzw. erhebt Beiträge für Kurzmitgliedschaften.